andy55 schrieb am 09.11.2024 20:32:
Ich kann ja noch verstehen das vor zig Jahren, im Zeitalter des analogen Fernsehens und Radios, das Verfassungsgericht mit dem Artikel 5 einen zwangsfinanzierten ÖRR gerechtfertigt hat, aber heutzutage werden die Anforderungen des Artikel 5 des Grundgesetzes allein schon durch das Internet erfüllt.
Was ja auch mit Rundfunklizenzen reguliert wird. Ein Ding aus einer Zeit, als die Frequenzen wirklich noch begrenzt waren, argumentiert man heutzutage mit "Sie haben ja schon einen gewissen Einfluss" um dort auch noch Geld zu machen.
Auch hier sollte man mal die Rechtsprechung auf das aktuelle Jahr anpassen.