Kurzform: Das Verhältnis zwischen Medien und deren Rezipienten möge
ein Zivilrechtliches sein, so wie zwischen Lieferanten und Abnehmern
von Waren & Dienstleistungen.
Dies analog der Konfessionssituation, die ja auch eine Art von Bindung
an eine Konformitätsblase ist, und die ebenfalls nicht staatsrechtlich
gezwungen sein soll.
GRÜNDE:
1. Irgendwelche staatsrechlichen Regelungen im Medienrecht sind stehts
national bezogene und damit raum-zeitlich begrenzte Sonderregelungen und
1.1. stehen damit im Widerspruch zum europäischen Deregulationsgebot.
1.2. sind Egoismus einer raum-zeitlichen Konformitätsblase (wie grund-
sätzlich alle Massenmedienangebote) und sind über die prinzipielle
Unbeständigkeit von Konformitätsblasen zum Niedergang verurteilt.
Dies allein schon deswegen, weil die Technik der Medienverbreitung
in ihrem Fortschritt und ständigem Wandel dies bewirkt.
1.3. irgend eine menschliche Grenzziehung bei sich in der Raumzeit
ausbreitenden Funkwellen und damit Informationen ist schlicht
albern. Wieso sollen also die einen Menschen finanzieren, andere
nicht? Dazu trivial: Die Zeit der Störsender ist längst vorbei.