2010 stellte die Politik fest, dass nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Einnahmen ihres öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems fielen. Unter Führung von Kurt Beck (SPD) und mit wortkräftiger Hilfe des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof beschlossen die Parteien daher eine Änderung der Einnahmen ihrer Sender: "Computer mit Internetanschluss" erklärten sie zu "neuartigen Rundfunkgempfangsgeräten", Die Zwangsgebühr auf Rundfunkgeräte wandelten sie 2013 um in eine Zwangsgebühr auf alle Haushalte - egal, ob irgendjemand in den zahlenden Haushalten das Angebot des ÖRR überhaupt wahrnimmt, denn: die erzwungene Abgabe and Sender sei eine notwendige "Demokratieabgabe" (Jörg Schönenborn, WDR).
2021 deutete das Bundesverfassungsgericht gar das Abwehrrecht in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ("die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet") um in eine "staatliche Finanzgewährleistungspflicht".
Der ÖRR steckt dafür noch tiefer in einer Krise, in die die Politik und er selber sich geritten haben. Umfragen zeigen: Die Mehrheit hält ihn für aufgebläht, bürokratisch und zu eng mit der Politik verflochten. Die allerwenigsten möchten noch dieses teuerste Rundfunksystem der Welt bezahlen. Nicht ganz die Hälfte misstraut inzwischen dem ÖRR und möchte ihn am liebsten abschaffen - und stellen sich damit laut zB Georg Restle (WDR) "gegen unsere Verfassung".
Diese Krise lässt sich durch einen bloßen Verzicht auf weitere Beitragserhöhungen nicht lösen; mit einer solchen Erhöhung würde die Politik die Krise im Gegenteil verschärfen und langfristig den Bestand ihres Sprachrohrs gefährden. Die beste Option für die Politik wäre, ihren ÖRR auf Pay-per-View umzustellen und zu hoffen, dass der Druck, den Ansprüchen seiner Zuschauer zu entsprechen, diesen zur Selbstreform bewegt. Sowohl die vergangene Praxis der Politik als auch ihr Interesse an ihrem meinungsformenden Sprachrohr stehen dem entgegen.
Uns bietet sich jedoch noch einen Ausweg, der umso gangbarer wird, je mehr Vertrauen der ÖRR verspielt: Rundfunk ist Ländersache, und in allen Bundesländern haben wir die Möglichekeit der Volksabstimmung.