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  • Onkel_Stoffel

611 Beiträge seit 30.05.2007

Das Ende der Lissabonner Verträge

Aus Artikel 10c:

Für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gelten besondere Bestimmungen und Verfahren. Sie wird vom Europäischen Rat und vom Rat einstimmig festgelegt und durchgeführt, soweit in den Verträgen nichts anderes vorgesehen ist. Der Erlass von Gesetzgebungsakten ist ausgeschlossen.

Es erfordert Einstimmigkeit, bei Enthaltungen oder Gegenstimmen (Verstoß gegen die Interessen eines einzelnen Landes) ist der Prozess zu Ende. Also was da mit Ungarn gemacht wird, zeigt dass die EU keinen Bock mehr hat sich an ihre eigenen Statuten zu halten.

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