Wain Leendert schrieb am 09.09.2023 19:50:
Auffenthalt jedenfalls von Personen, die bereits zum Wiedergründungszeitpunkt (1990/1991) dort lebten, von Sprachkenntnissen abhängig macht, halte ich für ausgeschlossen. ..
Das ist schon richtig. Lettland versucht damit, die insbesondere von Stalin betriebene Russifizierungspolitik rückgängig zu machen.
Diese Russifizierung wurde einerseits durch Massendeportationen ins Gulag und andererseits durch Ansiedlung von Russen in Lettland betrieben. Dadurch sollte eine russischsprachige Bevölkerungsmehrheit erzielt werden.
Diejenigen, die keine lettischen Sprachkenntnisse nachweisen können, erhielten und erhalten keine lettische Staatsbürgerschaft. Ich halte das für nachvollziehbar, da man auch die deutsche Staatsbürgerschaft nicht ohne Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erhalten kann.
Diskussionswürdig ist allenfalls, dass man den staatenlosen Russen auch keinen temporären Aufenthaltsstatus bis zum Lebensende geben will, wenn sie zu alt sind um noch nach Russland zurückkehren zu können.