Niccus schrieb am 10.09.2023 07:27:
Kann mir mal einer erklären, ab wann die Ausweisung von größeren Personenkreisen aus Gründen ihrer Herkunft eine ethnische Säuberung darstellt
Es handelt sich hier nicht um ethnische Säuberung sondern um die Durchsetzung der Staatssprache. Jeder ethnische Russe kann ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und sogar die lettische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn er die lettische Sprache erlernt und seine Sprachkenntnisse nachweist.
Der Personenkreis, der jetzt betroffen ist, hatte über 30 Jahre Zeit, das zu tun.