oldman123 schrieb am 11.09.2023 06:37:
jungspund schrieb am 10.09.2023 15:45:
DiegoRivera schrieb am 10.09.2023 14:51:
Welche Privilegien? Als Mensch 2. Klasse behandelt zu werden, nicht wählen zu dürfen und nicht gewählt werden,
Das Ausländer wählen dürfen, sowohl aktiv als auch passiv, ist doch eher selten in dieser Welt. Das geht also voll i.O.
Irgendwie müssen Letten nach dem Zerfall der SU ja auch Letten geworden sein. Scheint, als wollten da einige nicht dabei sein.In Summe also alles paletti und sicherlich voll im Sinne unser eher national orientierten BT-Abgeordneten, die allerdings einen pain-in-the-ass ertragen müssten.
Die sogenannten "ethnischen Russen in Lettland sind keine Ausländer/russischen Staatsbürger. Sie sind seit 1991 eine diskriminierte Minderheit.
"...für die sogenannten Nichtbürger in Lettland und Estland: jene ehemaligen Sowjetbürger und ihre Kinder, die nach der Unabhängigkeit der baltischen Staaten 1991 einen Sonderstatus erhielten und später in einem aufwendigen Einbürgerungsverfahren "naturalisiert" werden sollten. Eigentlich sollte die Nichtbürger-Regelung nur vorübergehend gelten. Doch inzwischen hat sie sich zu einem Dauerprovisorium entwickelt - trotz wiederholter Mahnungen der EU, die Diskriminierung endlich zu beenden."
"Sie dürfen nicht wählen. Sie dürfen keine Beamten, Polizisten und Armeeoffiziere werden und auch viele andere Berufe im öffentlichen Dienst nicht ausüben. Bei der Rentenberechnung werden sie benachteiligt. Arbeiten im Ausland geht nur mit großem bürokratischen Aufwand und auch Reisen sind deutlich erschwert."
"Nichtbürger" in Estland und Lettland
Angst vor der russischen Minderheit
https://www.spiegel.de/politik/ausland/estland-und-lettland-das-problem-mit-der-russischen-minderheit-a-1169422.htmlLettland erwägt Strafen für Russisch in Schulen
https://baltische-rundschau.eu/lettland-erwaegt-strafen-fuer-russisch-in-schulen/
Nicht so weit entfernt von den Ansichten unserer Oppositionsparteien
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/gerichtsprozess-strafarbeit-fuer-drittklaesslerin-wegen-tuerkisch-auf-schulhof-war-rechtswidrig-vergleich-a-19c3b0c0-5e60-46ef-ad9f-1fa0205774ec