Der Umgang mit Minderheiten ist in der EU geregelt. Z.B. haben wir in Deutschland eine Dänische und eine sorbische Minderheit, für die besondere Wahl- und Sprachregeln gelten, welche dem Schutz der Minderheiten gilt.
Das ist doch ein ganz anderer Punkt. Für EU-Bürger gelten ganz andere Regeln.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Russen in Lettland überhaupt ein Wahlrecht genießen.
Es geht hier um Russen, die keine lettischen Statasbürger sind und sich auch nie um eine Staatsbürgerschaft beworben haben. Dass diese nicht wählen dürfen, versteht sich von selbst.
Auf ein Minderheitswahlrecht gibt es keinen Anspruch. Die Dänische Volksgruppe in Deutschland haben idR einen deutschen Pass, genauso wie die sorbische VG. Im Art20 Abs 2 GG heißt es:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Ausländer gehören idR nicht zum Volk des Staates.