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Avatar von dima2001
  • dima2001

mehr als 1000 Beiträge seit 10.04.2004

Re: Ethnische Säuberung

Das steht so im verlinkten Dokument nicht drin.

Dort steht, dass alle Staatsangehörigen der Ukraine, der DNR oder der LNR, die einen ständigen Wohnsitz in den 4 Gebieten haben oder jemals hatten, ein Recht auf eine Niederlassungserlaubnis haben.

Gegen diese Gruppe darf lt. Gesetz keine Abschiebung ausgeführt oder Einreise verwehrt werden. Titel dürfen nicht aberkannt werden. Diese Regeln werden beschränkt: wer gegen die Staatsgewalt usw. agiert (Demostationen explizit mit aufgelistet), verliert diesen Schutz.

Alle anderen müssen sich um eine Verlängerung ihrer Aufenthaltstitel bemühen, sofern sie zum 1.1.2024 abgelaufen sind.

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