Niccus schrieb am 11.09.2023 08:53:
Das Unrecht des einen (wenn es denn ein Unrecht ist – die Frage wurde ja bisher nicht beantwortet) rechtfertigt das Unrecht des anderen längst noch nicht. Denn wo käme man denn da hin, wenn alles nur nur nach dem Prinzip "wie du mir" abhandelte?
Es ist von je her ein Signal der Stärke gewesen, Großzügigkeit walten zu lassen.
Das Römische Reich zum Beispiel rühmte sich lange Zeit dessen, die mildesten Strafen der alten Welt pflegen. Auch wenn diese "milden" Strafen nach heutigen Begriffen vielleicht nicht mehr als solche anerkannt wären …
Strafen dafür Russisch zu sprechen? Auf DIE Idee bin bisher noch nicht mal ich gekommen - aber sie hat was. *fg*
Aber nun erklären Sie mir doch bitte, worin das "Unrecht" bestehen soll, an ein Aufenthaltsrecht gewisse Bedingungen zu knüpfen - hier die Mindesthöflichkeit die Sprache des Landes zu erlernen. Rüpel die nach über 3 Jahren Aufenthalt die Landessprache noch nicht mal sprechen können, will keiner haben.