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  • alteschwarzekatze

26 Beiträge seit 06.09.2023

Re: Ethnische Säuberung

Irrtum, ukrainische Staatangehörige, die in den 4 annektierten Oblasten wohnen, können ab dem 1.7.2024 problemlos ausgewiesen werden.
Kurzfassung des Dekrets:
Staatsanagehörige der Ukraine werden ab 30.9.2022 als Ausländer mit ständigen Wohnsitz in der RF anerkannt, wenn sie ihre Staatangehörigkeit behalten haben oder sich geweigert haben die russische Staatangehörigkeit anzunehmen.
Diese Personen sind ab dem 30.9.22 explizit Ausländer und Ausländer können nun mal ausgewiesen werden und der Bestandsschutz für die "ausländischen" Bewohner der 4 Oblasten endet am 1.7.2024.
Personen die unter diesen Artikel fallen und eine "Bedrohung der nationalen Sicherheit" darstellen, also z.b. sich an "unerlaubten" Aktionen beteiligen, sind!!! auszuweisen und es ist deren Einreise zu verweigern.

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