kid1212 schrieb am 10.09.2023 15:10:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/staatsangehoerigkeitsrecht#:~:text=Seit%20dem%20Jahr%202000%20erwerben%20Kinder%20von%20Ausl%C3%A4ndern%20bei%20Geburt,und%20ein%20unbefristetes%20Aufenthaltsrecht%20besitzt.
Richtig so!
Unter Auflagen. Also vielleicht. Zudem erst nach der x-ten Neuregelung.
Machen die in Lettland vielleicht auch mal so. Ich schätze mal 50 Jahre nachdem das Erste Russische Empire untergegangen ist.
Sprich: Die Russische Föderation zerbrochen ist.