MartinMa64 schrieb am 10.09.2023 15:35:
Zu den "europäischen Grundwerte" gehört aber das Verbot jeglicher Diskriminierung gerade auch wegen Zugehörigkeit zu ethnischen Gruppen (sie Artikel 14 EMRK und Artikel 21 GRC und natürlich die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU).
Wie meinen? Wir brauchen also kein Asylrecht mehr, weil jeder der es bis hierher schafft automatisch Aufenthaltsrecht und alles ganz genauso haben muss wie jeder andere EU-Bürger auch - sonst würde er ja Diskriminiert nur weil er der ethnischen Gruppe der Flüchtlinge aus XY angehört?!
Denk mal drüber nach.
Russen sind genauso Nicht-EU-Ausländer wie Leute aus Sierra Leone, Syrien oder Äthopien - warum also sollten die Sonderrechte bekommen? Können sich genauso wie jeder andere Einwanderer auch um Einbürgerung bemühen, einen Asylantrag stellen oder was auch immer um einen legalen Aufenthaltsstatus zu erhalten. Mit Diskriminierung hat das doch nichts zu tun, wenn man von Nicht-EU-Ausländern einen Aufenthaltstitel verlangt, sondern das ist endlich die konsequente Anwendung von Recht und Ordnung wie es sich für einen Rechtsstaat gehört. Für die Duldung innerhalb des Schengenraumes trotz fehlendem Aufenthaltsrecht sollte man über ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Lettland nachdenken. Personen die sich illegal im Land aufhalten müssen dann auch abgeschoben werden, wenn ihr Heimatland als "Sicher" eingestuft werden kann.
Das ist der Punkt, an dem ich leichte Bauchschmerzen mit der Nummer habe. Kann man wirklich noch Menschen nach Russland abschieben? Wo ihnen Folter und Ermordung durch den Staat drohen?!
Also hat man noch mehr Leute ohne Aufenthaltstitel die eigentlich Ausreisepflichtig wären, aber aufgrund der Menschenrechtslage im Heimatland nicht abgeschoben werden können... viel Wirbel für nichts.
Harry