JonChaos schrieb am 11.09.2023 21:46:
Das ist Ihre Interpretation.
Es sind allgemeingültige Regeln für einen Aufenthaltstitel den jeder erfüllen muss der mehr als ein Kurzzeitvisum will. Ich finde solche Regeln absolut in Ordnung denn wenn man lange in einem Land bleiben will muss man die Sprache können.
Und es Betrifft auch nicht nur Frauen und zum anderen sind Personen ab 75 von der Prüfung befreit.
1. Charta der Vereinten Nationen und Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10.12.1948:
"Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden."
Wer die Sprache nicht spricht, der hat halt Pech, soll er einen Dolmetscher mitbringen. Aber Leute, welche dort geboren sind auszuweisen, weil sie die jetzige Amtssprache nicht gut genug sprechen, das kann nicht richtig sein. Ein solches Gedankenexperiment für Deutschland durchzuführen, das könnte erhellend sein. Die Letten sind mir sehr sympathisch, aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen, nur weil es gegen die Russen geht.