Marduko schrieb am 11.09.2023 10:41:
Und hier müssten die Ausländer und Menschen mit Migrationshintergrund ihre Sprachfähigkeit nachweisen und ansonsten werden sie abgeschoben. - Das Forum würde Party feiern.
was heisst schon müssten im Konjunktiv. Die Teilnahme an Integrationskursen ist in Deutschland verpflichtend, wenn keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorhanden sind. Das stellt entweder das Ausländeramt fest, spätestens aber der Träger der Grundsicherung. Das beim Abschluss geforderte Sprachniveau ist übrigens B1.
Dass es nicht überall ausreichend Kapazitäten für die Integrationskurse gibt, ändert nichts an der rechtlichen Situation.