w-j-s schrieb am 05.11.2022 09:39:
Russland reklamiert für sich Dinge, die es anderen Völkern verwehrt.
Ein Beitritt zu Russland ist beispielsweise per Referendum möglich, siehe Krim.
Was aber passiert, wenn man seinen Austritt aus Russland erklärt, kann man bei Tschetschenien sehen.
Ein Austritt aus der Föderation ist nicht möglich.
Es ist wie beim Islam: Beitritt jederzeit möglich, auf Austritt steht die Todesstrafe.
Wenn man sieht, was mit Grosny passierte, ist der Vergleich weit weniger hinkend oder überzogen, als es zunächst den Anschein hat.
Ich bin nicht ganz sicher, was Du damit sagen willst, aber bei den meisten Staaten ist das wohl so, bei Deutschland war ein Beitritt ja auch möglich, ein Austritt hingegen nicht - oder gibt es ein Recht für Bayern, aus der Bundesrepublik auszutreten?