Karyptis schrieb am 05.07.2023 14:35:
Das eigentliche Problem dürfte eher sein, dass wenn man russischen Verweigerern Asyl gewährt, muss man es eigentlich auch ukrainischen Verweigerern gewähren - das verringert natürlich die Verteidigungskraft.
Nein, auch die deutsche Rechtslage sieht für den Verteidigungsfall eine Wiedereinführung mit Ausreiseverbot für Männer im wahrpflichtigen Alter vor (bis 60 Jahre).
Für russische Staatsbürger wäre die Lage anders. Sie werden ja nicht zur Verteidigung rekrutiert, sondern zum Angriff.