Ansicht umschalten
Avatar von DerAusgestossene
  • DerAusgestossene

111 Beiträge seit 02.02.2024

Eigentlich müsste in den Medien die Hexenjagdt schon längst eröffnet sein

wer seinen Kopf hinhalten will, aber im demokratischten Land der Welt ist es natürlich komplett wurst wenn das Grundgesetzt mit Füssen getreten wird... war ja schon seit Corona klar...

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 26

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

hab gehört dafür gibts mindestens 10 Jahr, druntert läuft garnix.

Wäre mal Zeit hier hart durchzugreifen, wo ist der Verfassungsschutz wenn man ihn mal braucht?

§_80 StGB
Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.03.2024 16:12).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten