MS2 schrieb am 03.03.2024 19:05:
Bin mal gespannt, wann da jemand mal die strafrechtliche Grenze zur Vorbereitung eines Angriffskrieges überschritten sieht. Generalstaatsanwaltschaften, die durch Gesetz den pflichtgemäßen Auftrag dazu hätten, haben wir doch - soweit ich weiß.
1) Der Generalbundesanwalt ist weisungsgebunden unter der Regierung.
2) schönes Beispiel: http://www.glasnost.de/kosovo/urteilstrafanz.html
Aus der Begründung geht hervor, dass es mehr oder minder ausreicht ein Chaos in einem Land anzurichten, indem man z.B. eine Bürgerkriegspartei bewaffnet, dann abwartet bis es kracht und anschließend darf man bomben, da man ja nur den Frieden verteidigt. Genau so geschehen in Jugoslawien.