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  • FreimannK

mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2022

Re: Eigentlich müsste in den Medien die Hexenjagdt schon längst eröffnet sein

DerAusgestossene schrieb am 05.03.24 12:49:

wer seinen Kopf hinhalten will, aber im demokratischten Land der Welt ist es natürlich komplett wurst wenn das Grundgesetzt mit Füssen getreten wird... war ja schon seit Corona klar...

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 26

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

hab gehört dafür gibts mindestens 10 Jahr, druntert läuft garnix.

Wäre mal Zeit hier hart durchzugreifen, wo ist der Verfassungsschutz wenn man ihn mal braucht?

§_80 StGB
Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Die verschwörungstheoretische Propaganda für dein kriegerisches Putin-Russland kannst du dir sparen:

Waffenlieferungen an die Ukraine und auch militärischer Beistand sind durch die Charta der Vereinten Nationen gedeckt. Dies betont der Wiener Völkerrechtler Michael Lysander Fremuth in einer aktuellen Expertise zu dem Konflikt. "Andere Staaten dürfen der Ukraine Hilfe zur Selbstverteidigung leisten; Waffenexporte sind damit nach Artikel 51 UN-Charta ebenso gerechtfertigt wie es eine aktive Beteiligung an Kampfhandlungen wäre", betont der Universitätsprofessor.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.03.2024 14:17).

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