"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Nun kann keiner mehr sagen, er hätte nichts gewusst.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.03.2024 09:08).