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  • PippiLangstrumpf

mehr als 1000 Beiträge seit 13.05.2004

Re: Resolution 662

Naturzucker schrieb am 03.03.2024 11:22:

PippiLangstrumpf schrieb am 03.03.2024 10:13:

Naturzucker schrieb am 03.03.2024 10:08:

PippiLangstrumpf schrieb am 03.03.2024 10:03:

Der Einsatz erfolgt völlig legitim gemäß Artikel 51 der UN-Charta zur Abwehr einer Aggression Russlands gegenüber der Ukraine.

Wo kommt der Quatsch mit den 2+4-Vertrag eigentlich her? Das wird ja auf einmal sehr häufig erwähnt und auch dass Russland diesen Vertrag ja "kündigen" könne.

Wenn Du nicht einmal 3 Minuten brauchst, um auf solch komplexe Fragen zu antworten, dann hast Du Dich wohl kaum ausreichend mit der Materie auseinander gesetzt.

Oder bist Du von Beruf Völkerrechtler und kennst daher alle Aspekte in- und auswendig?

Diese Frage ist halt nicht komplex. Sie ist sehr einfach. Man darf einem angegriffenen Land bei der Verteidigung helfen. Mit Waffen und sogar auch mit Soldaten. So wurde auch der Irak aus dem durch Irak annektierten Kuwait wieder vertrieben. Landraub ist glücklicherweise sehr selten geworden.

Dem Eingreifen internationaler Truppen ging die Resolution 662 des UN-Sicherheitsrates voraus.

Habe ich da was verpasst oder welche Resolution des UN-Sicherheitsrates legitimiert den Einsatz ausländischer Streitkräfte in der Ukraine?

Und du glaubst, Russland würde kein Veto bei einer Resolution einlegen, in der Russland zum Rückzug aus der Ukraine aufgefordert wird?

Da eine Resolution gegen die fünf Veto-Mächte nicht möglich ist, gab es eine Resolution der Generalversammlung und die fiel mit einer historischen Mehrheit gegen Russland aus. Nur fünf Staaten stellten sich auf die Seite Russland: Russland selbst, Belarus, Syrien, Eritrea und Nordkorea.

Ja, die ist nicht bindend, aber ein starkes politisches Signal.

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