> insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Also hat Putin sich verfassungswidrig verhalten.
Zum Thema:
Wer einem Angegriffenen hilft, sei es selbst bei einem Angriff gegen den Angreifer, bereitet keinen Angriffskrieg vor.
> Warum wird das weder durch unsere ÖRR Medien noch durch den Autor thematisiert?
Weil es eben hier nicht zutrifft.