xavermaerz schrieb am 02.03.2024 22:14:
Wer einem Angegriffenen hilft, sei es selbst bei einem Angriff gegen den Angreifer, bereitet keinen Angriffskrieg vor.
Doch, weil ein Unrecht kein anderes Unrecht rechtfertigt.
Selbstverteidigung ist kein Unrecht und ist durch einen bewaffneten Angriff gerechtfertigt.
"Das Recht zur Selbstverteidigung ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und stellt eine Ausnahme vom Gewaltverbot dar. Es gibt jedem Mitgliedstaat das Selbstverteidigungsrecht gegen einen bewaffneten Angriff. "
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_Selbstverteidigung