KuhSchubsKahn schrieb am 02.03.2024 21:40:
Und dies sind die Aussagen welche im Gespräch von den beteiligten Probanden geäußert werden und diese betreffen unser Grundgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_26.html
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Und welche der Handlungen fällt darunter, wenn deutsche Militärs beraten, wie man der Ukraine helfen kann, sich gegen den Angriff Russlands zu verteidigen, was nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen gerechtfertigt ist?
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_Selbstverteidigung