Handlungen ja, gedankenspiele nein. Ist im Strafrecht grundsätzlich so, solange keine wenigstens vorbereitende Handlung erfolgt gilt: "Die Gedanken sind frei." Beispiel dafür war der "Canibal Cop".
Handlungen ja, gedankenspiele nein. Ist im Strafrecht grundsätzlich so, solange keine wenigstens vorbereitende Handlung erfolgt gilt: "Die Gedanken sind frei." Beispiel dafür war der "Canibal Cop".