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Avatar von Eichelhäher
  • Eichelhäher

811 Beiträge seit 17.06.2022

Re: Ich will es nur noch einmal klarstellen

Handlungen ja, gedankenspiele nein. Ist im Strafrecht grundsätzlich so, solange keine wenigstens vorbereitende Handlung erfolgt gilt: "Die Gedanken sind frei." Beispiel dafür war der "Canibal Cop".

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