hdwinkel schrieb am 03.03.2024 10:18:
Deutschland darf nach Par. 51 der UN-Charta einem überfallenen Land sehr wohl mit aktiver Kriegsbeteiligung helfen. Völlig legal.
Dazu muss es ein entsprechendes Schriftstück beim UN-Sicherheitsrat hinterlegen.
Nur hat das Deutschland bisher gar nicht getan
Müsste Deutschland dann nicht auch offiziell Russland den Krieg erklären? Und wäre Russland dann in diesem Fall nicht auch berechtigt, Deutsche Ziele im In- und Ausland anzugreifen?