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  • hdwinkel

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2012

Wird hier ein Angriffskrieg geplant?

Natürlich hat Russland illegal die Ukraine überfallen, da gibt es keinen Zweifel.
Nur was stellen denn jetzt die offenbar detailliert besprochenen Überlegungen zur Zerstörung der Krim-Brücke völkerrechtlich eigentlich dar?
Deutschland darf nach Par. 51 der UN-Charta einem überfallenen Land sehr wohl mit aktiver Kriegsbeteiligung helfen. Völlig legal.
Dazu muss es ein entsprechendes Schriftstück beim UN-Sicherheitsrat hinterlegen.
Nur hat das Deutschland bisher gar nicht getan.

Deutschland beharrt stattdessen auf einer reinen Geschäftsbeziehung mit der Ukraine, denen man ja durchaus Waffen verkaufen und sogar schenken darf.
Die Eingabe von Zielkoordinaten und die Ausbildung von ukrainischen Soldaten sind aber zweifelsohne nicht mehr Akte eines sich Heraushaltens, sondern können sehr wohl als Kriegsbeteiligung gewertet werden, wie der wissenschaftliche Dienst des BT bereits am Anfang des Krieges klarstellte.
Vollkommen unabhängig von der russischen Einschätzung: Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür dann eigentlich nun bei uns hier Kriegsplanungen anzustellen? Wird hier ein illegaler Krieg vorbereitet, der dann wohl ein Angriffskrieg wäre, wenn er auf russischem Territorium stattfindet?

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