Nein, als Kindergartenniveau sehe ich das nicht an. Es bleibt doch immerhin noch die Behauptung der deutschen Ermittlungsbehörden mit der Andromeda und ihren Sprengstoffspuren im Raum. Abgesehen von den gefälschten Ausweisen.
Jedenfalls eine ernst zu nehmende Straftat. (§ 258
Strafvereitelung)