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  • Herbert Wichmann

656 Beiträge seit 21.01.2024

Re: Also zusammengefasst:

ollid schrieb am 20.06.2024 17:05:

Herbert Wichmann schrieb am 20.06.2024 15:45:

ollid schrieb am 20.06.2024 00:42:

Herbert Wichmann schrieb am 19.06.2024 23:32:

ollid schrieb am 19.06.2024 22:27:

cleaner38 schrieb am 19.06.2024 18:24:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=116828

wieso sollte Moskau Vergeltung anzeigen, wenn die G7
existierendes Völkerrecht nicht brechen wollen ?

Also zusammengefasst: Die EU hat kalte Füße bekommen und will die gesperrten Zinsen russischer Gelder nur noch als Sicherheit für einen Kredit an die Ukraine einsetzen.

Es würde dann erst (ist unsicher*) das Völkerrecht brechen, und entsprechende Gegenmaßnahmen Russlands auslösen, wenn diese Sicherheit bei einem absehbaren Default der Ukraine fällig würde, und man dann nicht wieder zurückrudert, und der EU Steuerzahler einspringt.

*Eine Sicherheit, auf etwas was einem nicht gehört, soll rechtlich OK sein. Ich nehme dann auch Mal ein Darlehen auf das Haus meines ungeliebten Nachbarn auf. 🤪

Russland hat ja nicht nur ein Darlehen auf das Haus eines ungeliebten Nachbarn aufgenommen, sondern gleich das ganze Haus besetzt. Einschließlich mehrerer ukrainischer Oblaste. Da gibts sicher was zu verrechnen.

Die Ukraine selbst darf ja, als Kriegspartei, alle russischen Vermögen in der Ukraine legal beschlagnahmen.
Aber die EU beharrt eben immer noch darauf daß sie keine Kriegspartei ist. Daher darf sie das russische Vermögen eigentlich nicht einziehen, da dies wahlweise eine Kriegshandlung oder ein Verbrechen ist.

Das Geld einfach einzuziehen ist zweifellos illegal. Beträge aufgrund eines richterlichen Zahlungsbefehls aufgrund einer anerkannten Forderung der Ukraine zur Begleichung der von Russland verursachten Schäden einzuziehen, wäre dagegen aus meiner Sicht legal.

Zum einen gibt es kein allgemein anerkanntes, wirklich neutrales, internationales Gericht für die Feststellung der Rechtmäßigkeit solcher Forderungen und ihrer zulässigen Höhe.

Zum anderen gibt es, mit Absicht, keine nationale Rechtsgrundlage für solche Forderungen.
Selbst wenn ein Gericht in der Ukraine einen entsprechenden Vollstreckungsbescheid ausstellt, müsste dann z.B. das deutsche Rechtssystem darüber urteilen, ob das Eintreiben auch hier zulässig ist. Da vor dem Gesetz (in Deutschland) aber alle gleich sein sollten, würde ein Gesetz, welches den Einzug erlaubt, zu höllischen Problemen führen.
Weitere Forderungen gegen Verbündete, Handelspartner und gegen Deutschland selbst, müssten aufgrund der gleichen Rechtsgrundlage geprüft werden.
Von daher gibt es in afaik allen Ländern keine Rechtsgrundlage für den Einzug von solchen Forderungen gegen Staaten. Selbst wenn diese moralisch berechtigt sein sollten.

Reparationszahlungen nach einem Krieg basieren daher immer auf Siegerjustiz und induviduell (unter gewissen Zwang) geschlossenen Friedensverträgen zwischen den Kriegsparteien.
Wenn Russland unterschreiben sollte, das die Ukraine Anspruch auf diese Gelder als Entschädigung hat, dann darf die EU die Gelder legal in die Ukraine überweisen.

Danke für diese einleuchtende Erklärung. Nun scheint sich auch die Handlungsweise der westlichen Staaten aufzuklären, denn da bleibt ja noch folgende Möglichkeit: Russland bleibt weiter im Besitz der eingefrorenen Konten. Die Konten werden freigegeben, wenn sich Russland bereit erklärt, die Ukraine für die angerichteten Schäden angemessen zu entschädigen.

Falls dies erst am St. Nimmerleinstag eintrifft, kann der Westen mit dem russischen Vermögen problemlos arbeiten, ohne dass jemand geschädigt oder bestohlen wird. Auf die Zinsen hat Russland ohnehin keinen vertraglichen Anspruch.

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