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mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2003

Demnach wäre eine "Sauklaue" auch ein Kopierschutzmechanismus...

Sofern es natürlich nur um die Informationsübermittlung geht, also
nicht um die exakte Wiedergabe jedes Bleistriftstriches, können
handschriftliche Notizen ebenso als Kopierschutzmechanismus
durchgehen. Immerhin gibt es Sauklauen, die kaum einer lesen kann.
Wenn ich aber gerade einer bin, der die Sauklaue lesen kann und dann
die Notiz in sauber lesbare Maschinenschrift übersetze, mache ich
mich dann auch strafbar? ...  ;-)
Was ist mit den handschriftlichen Notizen von Leonardo da Vinci und
Nostradamus. Machen sich die Leute, die diese Niederschriften
übersetzen und erforschen nicht auch strafbar? Immerhin haben die
ihre schriftlichen Unterlagen auch mit einem Kopierschutz versehen.
Leonardo hat in Spiegelschrift geschrieben.
Nostradamus in Versform.

Ist damit alle Vergangenheitsforschung am Ende?
Ist das das Ende der Zivilisation?
...

Ich glaube ich gehe jetzt mal in den Wald und hole mir einen schönen
grade gewachsenen Buchenstamm und schnitze mir daraus einen
Langbogen, man muss ja auf alles vorbereitet sein... ;-)

the Toaster
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