sys3 schrieb am 11. August 2004 20:24
> Kopien natürlich ja, aber ganz sicher nicht gem. § 53 Abs. 1 oder 2
> UrhG, sondern um seine eigene Machwerke zu versenden.
Wie kommst du darauf? Du kannst mit einem Telefaxgerät einen PR-Roman
zerfleddern und an deinen Kumpel senden, ein Burda-Schnittmuster an
Oma Elfriede übertragen oder einen selbstentwickelten Klöppelbrief an
den Auftragnehmer versenden. Ich kann mein Firmenlogo an eine
Computerstickerei senden - aber ebenso das von Microsoft.
Es gibt da keine Beschränkung auf eigene Machwerke - ob ich privat
Faxspam mit Telepolis-Artikeln produziere oder den neuesten Erguß von
Günther Grass versende interessiert keine Sau. Man nimmt mir nur als
Vergütung die 37,50 DM ab, die dann eventuell unter gewissen
Umständen zufälligerweise den betreffenden Urhebern zugutekommt.
Dies ist festgelegt im UHRG §54a Abs. 1 und bezieht sich auf
Vervielfältigungen nach §53 Abs. 1 bis 3.
Es geht simpel gesagt nicht darum, was auf dem Zettel steht, das der
Fax scannt. Es geht darum, daß das Gerät dem Zweck der
Vervielfältigung durch Ablichten dient und damit auch Kopien
urheberrechtlich geschützter Werke erstellen kann (§54a Abs. 1 UHRG:
"Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es nach § 53 Abs. 1
bis 3 durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren
vergleichbarer Wirkung vervielfältigt wird, so hat der Urheber des
Werkes gegen den Hersteller von Geräten, die zur Vornahme solcher
Vervielfältigungen bestimmt sind, Anspruch auf Zahlung einer
angemessenen Vergütung für die durch die Veräußerung oder sonstiges
Inverkehrbringen der Geräte geschaffene Möglichkeit, solche
Vervielfältigungen vorzunehmen." Anders gesagt: Jeder der ein
Druckwerk produziert kann damit rechnen, daß es nach §53 Abs 1-3
vervielfältigt wird und hat Anspruch auf Vergütung von den
Herstellern entsprechender Geräte. Ein Fax fällt da drunter -
aufgrund rein technischer Definition. Denn er ist nun mal ein
Fernkopierer...
CU
> Kopien natürlich ja, aber ganz sicher nicht gem. § 53 Abs. 1 oder 2
> UrhG, sondern um seine eigene Machwerke zu versenden.
Wie kommst du darauf? Du kannst mit einem Telefaxgerät einen PR-Roman
zerfleddern und an deinen Kumpel senden, ein Burda-Schnittmuster an
Oma Elfriede übertragen oder einen selbstentwickelten Klöppelbrief an
den Auftragnehmer versenden. Ich kann mein Firmenlogo an eine
Computerstickerei senden - aber ebenso das von Microsoft.
Es gibt da keine Beschränkung auf eigene Machwerke - ob ich privat
Faxspam mit Telepolis-Artikeln produziere oder den neuesten Erguß von
Günther Grass versende interessiert keine Sau. Man nimmt mir nur als
Vergütung die 37,50 DM ab, die dann eventuell unter gewissen
Umständen zufälligerweise den betreffenden Urhebern zugutekommt.
Dies ist festgelegt im UHRG §54a Abs. 1 und bezieht sich auf
Vervielfältigungen nach §53 Abs. 1 bis 3.
Es geht simpel gesagt nicht darum, was auf dem Zettel steht, das der
Fax scannt. Es geht darum, daß das Gerät dem Zweck der
Vervielfältigung durch Ablichten dient und damit auch Kopien
urheberrechtlich geschützter Werke erstellen kann (§54a Abs. 1 UHRG:
"Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es nach § 53 Abs. 1
bis 3 durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren
vergleichbarer Wirkung vervielfältigt wird, so hat der Urheber des
Werkes gegen den Hersteller von Geräten, die zur Vornahme solcher
Vervielfältigungen bestimmt sind, Anspruch auf Zahlung einer
angemessenen Vergütung für die durch die Veräußerung oder sonstiges
Inverkehrbringen der Geräte geschaffene Möglichkeit, solche
Vervielfältigungen vorzunehmen." Anders gesagt: Jeder der ein
Druckwerk produziert kann damit rechnen, daß es nach §53 Abs 1-3
vervielfältigt wird und hat Anspruch auf Vergütung von den
Herstellern entsprechender Geräte. Ein Fax fällt da drunter -
aufgrund rein technischer Definition. Denn er ist nun mal ein
Fernkopierer...
CU