sys3 schrieb am 10. August 2004 17:46
> Ja und? In §54 steht z.B. , dass nur Geräte, die "erkennbar zur
> Vornahme" von Vervielfältigungen gem. § 53 Abs. 1 oder 2 "bestimmt
> sind", mit einer Urheberabgabe belegt werden. Hat das irgendjemanden
> bei Faxgeräten gejuckt?
Äh - Faxgeräte dienen einzig und allein dem Zweck, Vervielfältigungen
zu erstellen? Das ist bei den Dingern funktionsimmanent, deswegen
nannte man die im Mittelalter auch Fernkopierer. Als es noch modern
war, Geräte mit einer verständlichen Funktionsbezeichnung zu
belegen...
CU
PS: Fax -> Faksimile -> Originalgetreue Kopie
> Ja und? In §54 steht z.B. , dass nur Geräte, die "erkennbar zur
> Vornahme" von Vervielfältigungen gem. § 53 Abs. 1 oder 2 "bestimmt
> sind", mit einer Urheberabgabe belegt werden. Hat das irgendjemanden
> bei Faxgeräten gejuckt?
Äh - Faxgeräte dienen einzig und allein dem Zweck, Vervielfältigungen
zu erstellen? Das ist bei den Dingern funktionsimmanent, deswegen
nannte man die im Mittelalter auch Fernkopierer. Als es noch modern
war, Geräte mit einer verständlichen Funktionsbezeichnung zu
belegen...
CU
PS: Fax -> Faksimile -> Originalgetreue Kopie