Rinchenpo schrieb am 10. August 2004 5:01
> Gast_2342 schrieb am 10. August 2004 1:17
>
> > Die Ifpi mag ja durchaus der Ansicht sein, dass allofmp3.com
> > "illegal" ist. Die Ifpi suggeriert auch sonst viele Dinge, die sie
> > eigentlich besser weiss, vor allem die Privatkopie und den Download
> > aus Musiktauschbörsen betreffend.
>
> In der Tat. Die IFPI könnte auch eine glattweg unwahre
> Sachdarstellung gegeben haben oder lediglich ihre eigenen -naturgemäß
> subjektiven- Rechtsvorstellungen abgebildet haben - trotzdem kann der
> Verkauf solcherlei Produkte strafrechtliche Konsequenzen zeitigen.
>
> Das ist neuartig für das deutsche Recht: Private Unternehmen sind in
> der Lage, Straftaten zu definieren.
>
> Ganz offensichtlich spricht das jeder Rechtstaatlichkeit Hohn, nur
> scheint es niemandem aufgefallen zu sein.
Wenn man etwas entdeckt hat, was noch niemandem aufgefallen ist,
sollte
man sich erstmal selbst befragen, ob man soviel klueger ist als der
Rest der Welt. In den allermeisten Faellen lautet die Antwort "nein".
Was eine Straftat ist, steht immer noch im Strafgesetzbuch, und
vor der Verurteilung steht ein Richter nebst Beweiswuerdigung. Dass
zu einem Eigentumsdelikt jemand gehoert, der Eigentum anmeldet, oder
zu einem Hausfriedensbruch jemand, der sein Grundstueck umfriedet
hat, ist nichts sagenhaft neues.
> Gast_2342 schrieb am 10. August 2004 1:17
>
> > Die Ifpi mag ja durchaus der Ansicht sein, dass allofmp3.com
> > "illegal" ist. Die Ifpi suggeriert auch sonst viele Dinge, die sie
> > eigentlich besser weiss, vor allem die Privatkopie und den Download
> > aus Musiktauschbörsen betreffend.
>
> In der Tat. Die IFPI könnte auch eine glattweg unwahre
> Sachdarstellung gegeben haben oder lediglich ihre eigenen -naturgemäß
> subjektiven- Rechtsvorstellungen abgebildet haben - trotzdem kann der
> Verkauf solcherlei Produkte strafrechtliche Konsequenzen zeitigen.
>
> Das ist neuartig für das deutsche Recht: Private Unternehmen sind in
> der Lage, Straftaten zu definieren.
>
> Ganz offensichtlich spricht das jeder Rechtstaatlichkeit Hohn, nur
> scheint es niemandem aufgefallen zu sein.
Wenn man etwas entdeckt hat, was noch niemandem aufgefallen ist,
sollte
man sich erstmal selbst befragen, ob man soviel klueger ist als der
Rest der Welt. In den allermeisten Faellen lautet die Antwort "nein".
Was eine Straftat ist, steht immer noch im Strafgesetzbuch, und
vor der Verurteilung steht ein Richter nebst Beweiswuerdigung. Dass
zu einem Eigentumsdelikt jemand gehoert, der Eigentum anmeldet, oder
zu einem Hausfriedensbruch jemand, der sein Grundstueck umfriedet
hat, ist nichts sagenhaft neues.