Im Jahr 2000 gab es im EU-Rat Diskussionen, die Regel der
"internationalen Erschöpfung" im Urheber- und Markenrecht
einzuführen.
Zur Zeit gilt die EU-weite Erschöpfung, d.h. urheberrechtlich oder
markenrechtlich (fast alles) geschütze Waren können zwischen
EU-Staaten frei importiert und exportiert werden, der gewerbliche
Import aus einem Nicht-EU-Staat bedarf aber der Zustimmung des
Rechteinhabers. Parallelimporte sind also in der Regel nicht erlaubt,
und das ermöglicht der Industrie Preisdiskrimination zu betreiben,
die sich negativ für die europäischen Konsumenten auswirkt. CDs sind
in den USA 20-30% billiger.
Viele kleinere EU-Staaten waren für die internationale Erschöpfung,
doch die grossen haben die Interessen der Konzerne vertreten und die
Änderung blockiert.
"internationalen Erschöpfung" im Urheber- und Markenrecht
einzuführen.
Zur Zeit gilt die EU-weite Erschöpfung, d.h. urheberrechtlich oder
markenrechtlich (fast alles) geschütze Waren können zwischen
EU-Staaten frei importiert und exportiert werden, der gewerbliche
Import aus einem Nicht-EU-Staat bedarf aber der Zustimmung des
Rechteinhabers. Parallelimporte sind also in der Regel nicht erlaubt,
und das ermöglicht der Industrie Preisdiskrimination zu betreiben,
die sich negativ für die europäischen Konsumenten auswirkt. CDs sind
in den USA 20-30% billiger.
Viele kleinere EU-Staaten waren für die internationale Erschöpfung,
doch die grossen haben die Interessen der Konzerne vertreten und die
Änderung blockiert.