mike301243 schrieb am 10. August 2004 13:49
> Beweise mal dem Winkeladvokaten, daß das nur ein Luftschloß war!
> Viel Spaß!
Ich bezweifle, daß das relevant ist. Er bietet "verbotene Technik"
öffentlich an. Wenn sich die Abmahnung auf genau diesen Aspekt
bezieht wäre sie gültig und er bezahlt die Kostennote der
Rechtsmittelstaat-Schakale.
CU
> Beweise mal dem Winkeladvokaten, daß das nur ein Luftschloß war!
> Viel Spaß!
Ich bezweifle, daß das relevant ist. Er bietet "verbotene Technik"
öffentlich an. Wenn sich die Abmahnung auf genau diesen Aspekt
bezieht wäre sie gültig und er bezahlt die Kostennote der
Rechtsmittelstaat-Schakale.
CU