Pnin schrieb am 10. August 2004 6:24
> Wenn man etwas entdeckt hat, was noch niemandem aufgefallen ist,
> sollte
> man sich erstmal selbst befragen, ob man soviel klueger ist als der
> Rest der Welt. In den allermeisten Faellen lautet die Antwort "nein".
Soso. Da spricht der Gesunde Volksempfänger.
> Was eine Straftat ist, steht immer noch im Strafgesetzbuch, und
Das ist natürlich nicht ganz richtig. Das MarkenG beispielsweise legt
ebenfalls Strafen fest.
Die Lizenzbedingungen, auf Grund derer der Staat tätig werden kann,
stehen in den Verträgen, bzw., sind in den Fällen, in denen gar keine
Lizenz gewährt wurde (also eine vertragliche Rechtsgrundlage fehlt),
fast frei definierbar.
Dabei ging der Gesetzgeber weit über das bis dato verbindliche Maß
hinaus: Der Schutz betrifft nun ja nicht nur als allgemein
schützenswert anerkannte Dinge (Marken, Gebrauchsmuster, Patente,
Intellectual Properties, Copyright), sondern darüber hinaus auch
beliebige Vertragsgegenstände (konstruierbar).
> Wenn man etwas entdeckt hat, was noch niemandem aufgefallen ist,
> sollte
> man sich erstmal selbst befragen, ob man soviel klueger ist als der
> Rest der Welt. In den allermeisten Faellen lautet die Antwort "nein".
Soso. Da spricht der Gesunde Volksempfänger.
> Was eine Straftat ist, steht immer noch im Strafgesetzbuch, und
Das ist natürlich nicht ganz richtig. Das MarkenG beispielsweise legt
ebenfalls Strafen fest.
Die Lizenzbedingungen, auf Grund derer der Staat tätig werden kann,
stehen in den Verträgen, bzw., sind in den Fällen, in denen gar keine
Lizenz gewährt wurde (also eine vertragliche Rechtsgrundlage fehlt),
fast frei definierbar.
Dabei ging der Gesetzgeber weit über das bis dato verbindliche Maß
hinaus: Der Schutz betrifft nun ja nicht nur als allgemein
schützenswert anerkannte Dinge (Marken, Gebrauchsmuster, Patente,
Intellectual Properties, Copyright), sondern darüber hinaus auch
beliebige Vertragsgegenstände (konstruierbar).