Mrothyr schrieb am 11. August 2004 16:39
> sys3 schrieb am 10. August 2004 17:46
>
> > Ja und? In §54 steht z.B. , dass nur Geräte, die "erkennbar zur
> > Vornahme" von Vervielfältigungen gem. § 53 Abs. 1 oder 2 "bestimmt
> > sind", mit einer Urheberabgabe belegt werden. Hat das irgendjemanden
> > bei Faxgeräten gejuckt?
>
> Äh - Faxgeräte dienen einzig und allein dem Zweck, Vervielfältigungen
> zu erstellen? Das ist bei den Dingern funktionsimmanent, deswegen
> nannte man die im Mittelalter auch Fernkopierer. Als es noch modern
> war, Geräte mit einer verständlichen Funktionsbezeichnung zu
> belegen...
Kopien natürlich ja, aber ganz sicher nicht gem. § 53 Abs. 1 oder 2
UrhG, sondern um seine eigene Machwerke zu versenden.
> sys3 schrieb am 10. August 2004 17:46
>
> > Ja und? In §54 steht z.B. , dass nur Geräte, die "erkennbar zur
> > Vornahme" von Vervielfältigungen gem. § 53 Abs. 1 oder 2 "bestimmt
> > sind", mit einer Urheberabgabe belegt werden. Hat das irgendjemanden
> > bei Faxgeräten gejuckt?
>
> Äh - Faxgeräte dienen einzig und allein dem Zweck, Vervielfältigungen
> zu erstellen? Das ist bei den Dingern funktionsimmanent, deswegen
> nannte man die im Mittelalter auch Fernkopierer. Als es noch modern
> war, Geräte mit einer verständlichen Funktionsbezeichnung zu
> belegen...
Kopien natürlich ja, aber ganz sicher nicht gem. § 53 Abs. 1 oder 2
UrhG, sondern um seine eigene Machwerke zu versenden.