sys3 schrieb am 12. August 2004 23:52
> Im Gesetzestext geht es aber um die Bestimmung des Geräts, nicht um
> die Eignung (jedenfalls nach meinen Verständnis der deutschen
> Sprache).
OK, gehen wir von der Seite ran.
> Und IMHO ist die Bestimmung der tatsächliche Hauptzweck des
> Geräts und das sind beim Faxgerät wohl kaum Kopien gem. §53.
Doch. Hast du ein Faxgerät udn eine Firma? 90% der bei uns aus dem
Faxgerät gespuckten Dokumente sind Kopien, die unter §53 fallen.
Auszüge aus Zeitungsartikeln, Gesetzestexten oder zum Beispiel
Urteilsbegründungen. Kopien von Prospekten oder anderen technischen
Beschreibungen. Explozeichnungen. Die restlichen 10% sind Faxspam,
der wahrscheinlich auch noch zu einem Gutteil urheberrechtliche
Relevanz hat (selbst harmlose Artikelbeschreibungen einer bespammten
D-Info fallen rechtlich unter Urheberrecht). Der Anteil an Fax-Spam
ist allerdings steigend, da selbst Verbände ihre Kommunikation immer
mehr auf elektronische Träger wie PDF verlagern. Bin gespannt, wann
PDF-Viewer mit einer UHRG-Abgabe belegt werden :)
> Ginge es
> nur um die Eignung, müsste man auch jede Kamera (inkl. Kamera-Handys)
> und jedes Stück unbeschriebenes Papier mit der Abgabe belegen.
Warte, warte nur ein Weilchen...
Wenn echtes ePaper kommt hast du auch eine UHRG-Abgabe auf Papier zu
erwarten. Und bei den Kamera-Handys - ich bin mir nicht schlüssig,
was bei den Aasgeiern der Rechtsmittelgesellschaft noch alles so im
Giftschrank liegt...
CU
> Im Gesetzestext geht es aber um die Bestimmung des Geräts, nicht um
> die Eignung (jedenfalls nach meinen Verständnis der deutschen
> Sprache).
OK, gehen wir von der Seite ran.
> Und IMHO ist die Bestimmung der tatsächliche Hauptzweck des
> Geräts und das sind beim Faxgerät wohl kaum Kopien gem. §53.
Doch. Hast du ein Faxgerät udn eine Firma? 90% der bei uns aus dem
Faxgerät gespuckten Dokumente sind Kopien, die unter §53 fallen.
Auszüge aus Zeitungsartikeln, Gesetzestexten oder zum Beispiel
Urteilsbegründungen. Kopien von Prospekten oder anderen technischen
Beschreibungen. Explozeichnungen. Die restlichen 10% sind Faxspam,
der wahrscheinlich auch noch zu einem Gutteil urheberrechtliche
Relevanz hat (selbst harmlose Artikelbeschreibungen einer bespammten
D-Info fallen rechtlich unter Urheberrecht). Der Anteil an Fax-Spam
ist allerdings steigend, da selbst Verbände ihre Kommunikation immer
mehr auf elektronische Träger wie PDF verlagern. Bin gespannt, wann
PDF-Viewer mit einer UHRG-Abgabe belegt werden :)
> Ginge es
> nur um die Eignung, müsste man auch jede Kamera (inkl. Kamera-Handys)
> und jedes Stück unbeschriebenes Papier mit der Abgabe belegen.
Warte, warte nur ein Weilchen...
Wenn echtes ePaper kommt hast du auch eine UHRG-Abgabe auf Papier zu
erwarten. Und bei den Kamera-Handys - ich bin mir nicht schlüssig,
was bei den Aasgeiern der Rechtsmittelgesellschaft noch alles so im
Giftschrank liegt...
CU