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  • unbekannter Benutzer

27 Beiträge seit 30.11.2000

Stimme voll zu

ICH habe ein NutzungsRECHT an einem Werk erworben (neue US-DVD z.B.).
Und dieses kann ich nach deutschem Recht - ja nach dem was
insbesondere die Medienindustrie fordert, naemlich das Ideen u.ae.
genauso gehandhabt werde wie echtes Eigentum - doch handeln. Oder
darf ich nen Auto (Musik) was ich in Russland gekauft hab nicht in
Deutschland verkaufen? Oh, VW (Bertelsmann) hat mir das verboten. Mir
scheissegal, dieses Verbot ist nichtig.
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