> Auch alte Video-2000-Rekorder oder andere historische Videorekorder stellen hier
> übrigens ein Problem dar, denn erst ab einem bestimmten Baujahr wurde in
> Videorekordern die Baugruppe eingefügt, die auf die Störsignale des
> Macrovisions-Kopierschutzes reagiert und das Bild zusammenbrechen lässt. Ältere
> Geräte sind dagegen noch mit einer besseren Elektronik ausgerüstet, die
> Macrovision meist kalt läßt, womit sie nach dem 13. September 2003 theoretisch
> ebenfalls illegal geworden sind. Wer noch Video-2000-Kassetten hat und wegen
> Defekt seines Geräts bei Ebay nach Ersatz sucht, denkt allerdings sicher zu
> allerletzt daran, etwa noch weitere Kopien auf dem alten System anzufertigen.
Ist wieder einmal die typische Verwechslung von Gesetzesänderung mit
Rechtsänderung. Das Recht, den Videorecorder zu nutzen, ist nicht
geändert worden, es ist Bestand! Denn sonst wäre dies eine Enteignung
des Eigentümers. Es gibt nur wenige Geräte (Waffen, überhaupt für
Leib und Leben gefährliche Dinge u. dgl.) bei denen eine derartige
Gesetzesänderung _rückwirkend_(!) eine Rechteänderung einschliesst.
Also keine Panikmache und der staatsbürgerlichen Verblödung nicht
noch Vorschub leisten...! ;->
mfg oas
> übrigens ein Problem dar, denn erst ab einem bestimmten Baujahr wurde in
> Videorekordern die Baugruppe eingefügt, die auf die Störsignale des
> Macrovisions-Kopierschutzes reagiert und das Bild zusammenbrechen lässt. Ältere
> Geräte sind dagegen noch mit einer besseren Elektronik ausgerüstet, die
> Macrovision meist kalt läßt, womit sie nach dem 13. September 2003 theoretisch
> ebenfalls illegal geworden sind. Wer noch Video-2000-Kassetten hat und wegen
> Defekt seines Geräts bei Ebay nach Ersatz sucht, denkt allerdings sicher zu
> allerletzt daran, etwa noch weitere Kopien auf dem alten System anzufertigen.
Ist wieder einmal die typische Verwechslung von Gesetzesänderung mit
Rechtsänderung. Das Recht, den Videorecorder zu nutzen, ist nicht
geändert worden, es ist Bestand! Denn sonst wäre dies eine Enteignung
des Eigentümers. Es gibt nur wenige Geräte (Waffen, überhaupt für
Leib und Leben gefährliche Dinge u. dgl.) bei denen eine derartige
Gesetzesänderung _rückwirkend_(!) eine Rechteänderung einschliesst.
Also keine Panikmache und der staatsbürgerlichen Verblödung nicht
noch Vorschub leisten...! ;->
mfg oas