Alexander Gräf schrieb am 10. August 2004 11:01
> Solange also nicht
> allgemein bekannt ist (wenns z.B. in der Tageszeitung stünde), dass
> ein bestimmter Bezahldienst zur Vervielfältigung offensichtlich
> rechtswidrig hergestellte Vorlagen verwendet, kann dir niemand was
> für deren Nutzung.
Da wünsche ich mir aber schon eine richtig intensive
Berichterstattung in allen Zeitungen, bevor etwas wirklich für jeden
offensichtlich sein soll. Ich gehe davon aus, dass z.B. allofmp3 eine
legale Quelle ist und zwar so lange, bis ein Gericht etwas anderes
feststellt und dieser Sachverhalt durch o.g. intensive
Berichterstattung bekannt gegeben wird.
> Solange also nicht
> allgemein bekannt ist (wenns z.B. in der Tageszeitung stünde), dass
> ein bestimmter Bezahldienst zur Vervielfältigung offensichtlich
> rechtswidrig hergestellte Vorlagen verwendet, kann dir niemand was
> für deren Nutzung.
Da wünsche ich mir aber schon eine richtig intensive
Berichterstattung in allen Zeitungen, bevor etwas wirklich für jeden
offensichtlich sein soll. Ich gehe davon aus, dass z.B. allofmp3 eine
legale Quelle ist und zwar so lange, bis ein Gericht etwas anderes
feststellt und dieser Sachverhalt durch o.g. intensive
Berichterstattung bekannt gegeben wird.