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68 Beiträge seit 09.10.2001

Video-2000 stellt kein Problem dar

Es ist nur verboten, was den Hauptzweck der Umgehung hat. Bei
Video-Recordern, egal mit welchen technischen Eigenschaften, ist der
Hauptzweck das Abspielen von Videokasseten.
Solange sie also nicht mit einem Hinweis auf die
Macrovision-Unempfindlichkeit beworben werden ist der Verkauf legal.

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