Marcel Leutenegger schrieb am 05.04.2023 14:46:
Es ist zwar richtig, dass kein Staat gezwungen ist, mit einem anderen Staat Handel zu treiben. Das gilt selbst innerhalb der WTO. Die WTO schreibt aber vor, dass Staaten den Handel zwischen anderen Staaten nicht behindern/verhindern dürfen.
Mit den insbesondere aus Artikel 21 des GATT bestehenden Einschränkungen.
https://www.wto.org/english/res_e/booksp_e/gatt_ai_e/art21_e.pdf
Die UN-Charta schreibt vor, dass internationale Beziehungen zwischen Staaten auf der Basis von gleichen Rechten für alle zu führen sind.
Den Text der UN-Charta, der dies vorschreibt kannst Du doch sicher zitieren. Oder hast Du ihn eben frei erfunden?
Es gilt das Prinzip der Souveränität aller Staaten: woraus auch das Recht folgt, internationalen Handel zu treiben, ohne von Dritten daran gehindert zu werden.
Und das Recht, internationalen Handel nicht zu treiben.
Embargos wenden das Konzept der Belagerung von Festungen auf Nationen an. Ihr Ziel ist in aller Regel die Gesamtbevölkerung, die durch Aushungern zur Kapitulation gezwungen werden soll. Deshalb wundert es mich auch nicht im Mindestens, dass oft Medikamente unter Embargo fallen. Ohne adäquate medizinische Versorgung lebt es sich kürzer und hungert es sich effizienter.
Du verstehst den Unterschied zwischen Sanktionen und Embargos? Offensichtlich nicht. Ein Embargo ist zum Beispiel das, was der UN-Sicherheitsrat im Februar gegen Waffenlieferungen für die Huthi-Rebellen verlängert hat:
16. Decides to authorize all Member States to, and that all Member States shall, upon discovery of items the supply, sale, or transfer of which is prohibited by paragraph 14 of this resolution, seize and dispose (such as through destruction, rendering inoperable, storage or transferring to a State other than the originating or destination States for disposal) of such items and decides further that all Member States shall cooperate in such efforts;
http://unscr.com/en/resolutions/doc/2216