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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: Embargos sind nur legal falls UN-sanktioniert.

Marcel Leutenegger schrieb am 05.04.2023 16:54:

Den Text der UN-Charta, der dies vorschreibt kannst Du doch sicher zitieren.

https://www.un.org/en/about-us/un-charter/chapter-1
Insbesondere Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Absatz 1 und 4.

In Artikel 1 werden Ziele der Vereinten Nationen aufgestellt. Keine Pflichten einzelner Mitglieder. Aber gut, dann schauen wir uns mal Absatz 2 (Du meinst eigentlich die Nummer 2) an:

2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;

Ich sehe da immer noch kein Verbot für Staaten, andere Staaten mit Wirtschaftssanktionen zu belegen.
Und Artikel 2 Absätze 1 und 4 (wenigstens bist Du hier bei Pflichten der Mitgliedsstaaten):

1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.

4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

Dir fällt an der Formulierung „souveräne Gleichheit“ nichts auf?
Das bedeutet, dass jeder Mitgliedsstaat die gleiche Souveränität besitzt wie andere Staaten. Es wäre also unzulässig, die Souveränität eines Staates unter den Vorbehalt von „Sicherheitsinteressen“ eines anderen Staats zu stellen. Eine Wirtschaftssanktion betrifft aber nicht die staatliche Souveränität des sanktionierten Staates.

Und die „Androhung oder Anwendung von Gewalt“ ist auch nicht einschlägig, wenn man einen anderen Staat von Handel ausschließt. Anders übrigens bei einer „militärischen Spezialoperation“. Ups…

Und das Recht, internationalen Handel nicht zu treiben.

Inwiefern steht das im Widerspruch zu dem, was ich schrieb?

Weder WTO noch UNO erlauben einem Staat, ein Handelsverbot für Drittparteien zu erlassen.

Du verstehst den Unterschied zwischen Sanktionen und Embargos?

Klar. Aus dem Grund bezeichne ich sogenannte Sanktionen der US-Administration als (versuchte) Embargos, weil die US-Administration die Befolgung ihrer Sanktionen auch von Drittparteien einfordert.

Ein Embargo ist zum Beispiel das, was der UN-Sicherheitsrat im Februar gegen Waffenlieferungen für die Huthi-Rebellen verlängert hat:

Exakt. Ein UN-sanktioniertes Waffenembargo ist so ziemlich das einzige Embargo, das legal und legitim ist.

Falsch. Ein UN-sanktioniertes Waffenembargo ist so ziemlich das einzige Embargo, das in der UN-Charta definiert ist. Trotzdem gibt es im Völkerrecht auch andere zulässige Sanktionen. Der UN-Sicherheitsrat ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Akteur auf der Ebene des Völkerrechts.

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