oldman123 schrieb am 27.04.2022 07:20:
Demnach sollten im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betrieben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können.
Na toll, dann kann man die leeren Gaslager von Gazprom verwalten.
Die werden, so wie der Rest von Gazprom Germania, wegen des russichen Verstoßes gegen das Aussenhandelsgesetz bei der Eigentumsübertragung ohnehin schon treuhänderisch von der BNetzA verwaltet.