Die schlußendliche Berechnung der gegenseitigen Schadensersatzansprüche wird sicher in der Zukunft erfolgen, dabei sind die "Prozessgegner" Privatkonzerne auf der einen Seite und Staaten auf der anderen Seite.
Beispiele:
Im Falle NS2 wird also Gazprom die Bundesregierung darauf verklagen, die Schäden aus der Nichtinbetriebnahme zu zahlen.
Andererseits kann z.B. Uniper den russischen Staat darauf verklagen, die Schäden ersetzt zu bekommen, die die Nichtlieferung von Gas bei Uniper anrichten.
Das ganze erfolgt i.Ü. nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor sogenannten "Schiedsgerichten".
Wird sicher noch lustig werden.