excnnp schrieb am 27.04.2022 15:09:
Das ist korrekt. Der Vertragspartner hat jetzt ein Sonderkündigungsrecht. Stell dir das vor wie bei deiner Mutti Zuhause.
Äh, nein.
Weder Sonderkündigungsrecht noch wie bei Mutti zuhause.
Verbraucherschutz und Privatverträge gut und schön, aber Deine
Erfahrungen als Netflixkunde lassen sich auf solche
Verträge nicht so einfach übertragen.