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361 Beiträge seit 07.02.2021

Lächerlich - Verträge die in Vor-Kriegszeiten geschlossen wurden dürfen auch ...

... in Kriegszeiten nicht gebrochen werden?
Der "Sinn" von Kriegen besteht doch idR darin bestehende Verhältnisse zu verändern.
Hat man schon mal davon gehört das vor Kriegsbeginn die gegnerischen Parteien sich auf die Einhaltung von Verträgen geeinigt haben bevor der erste Schuß fiel?
Vielleicht im Zeitalter der Duelle Mann gegen Mann blieb es auch nach Tod eines Duellanten so wie es vertraglich vorher war.
Was wird eigentlich aus den Schadensersatzansprüchen der Betreiber von Gasstream 2, bedingt durch die Nicht-Inbetriebnahme auf Weisung der USA und exekutiert durch die BRD-Regierung?

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