Porcupine17 schrieb am 27.04.2022 08:09:
plausibel schrieb am 27.04.2022 06:00:
Gazprom hält sich bloß an Gesetze und behördliche Verfügungen.
So wie westliche Banken, die ihren Verpflichtungen aus den "Sanktionspaketen" nachkommen und deswegen russische Konten einfrieren.
Die Banken haben für so etwas seit Jahrzehnten Klauseln in ihren AGBs, das ist nichts neues für die. Gibt es auch in einigen anderen Bereichen. Das Problem von Gasprom ist hier das man die vereinbarten Zahlungsmodalitäten eines bestehenden Vertrages ändern muss und das ist ein Bruch eines Vertrages wenn da nichts anderes drinsteht. Aus genau dem Grund haben existierende Verträge normalerweise Bestandsschutz, Änderungen gelten nur für neu abgeschlossene Verträge.
Wenn du nicht zahlst, dann bist du derjenige, der den Vertrag bricht. Wenn dir irgendwie Steine in den Weg gelegt werden, dass du nicht mehr zahlen kannst, dann hast du irgendwie dafür zu sorgen, dass es doch geht. Wenn du Wege zu zahlen nicht in Anspruch nimmst, die dir der Vertragspartner anbietet, bist du selbst schuld. Dann hat der Partner das Recht, die Lieferung der Wahre einzustellen. Wo kämen wir hin, wenn Vertragspartner umsonst zu liefern hätten? So einfach ist das und da ist egal, was ansonsten im Vertrag festgelegt ist. Da kann man nicht alle Unwägbarkeiten berücksichtigen. Das ist Zivilrecht, das ist eigentlich sehr einfach und sehr logisch.